Eltern bleiben Eltern, trotz Trennung und Scheidung? Das sagt sich so leicht!
Die
kleine Anna
Wenn die kleine Anna von den Besuchswochenenden bei ihrem
getrennt lebenden Vater zur Mutter zurück kommt, näßt sie
tagelang ein, ist in der Schule unkonzentriert und klagt über
Bauchschmerzen. Der Arzt kann nichts finden, so daß die Mutter
überzeugt ist, die Besuche beim Vater schaden dem Kind. Gegen
den heftigen Widerspruch des Vaters setzt sie deshalb die Besuche
Annas bei ihm aus, weil sie sich davon eine Besserung verspricht.
Der Anwalt des Vaters hat ihr bereits einen drohenden Brief
geschrieben. Vom Erziehungsberater erhofft sich die Mutter
deshalb Schützenhilfe gegen den Vater. Sie möchte ein Gutachten
haben, in dem die Schädlichkeit der Besuche Annas beim Vater
bestätigt wird. Aber würde dies Anna wirklich helfen? Was ist
Annas wirkliche Sorge?
Beim Erziehungsberater erzählt Anna zur Verwunderung der Mutter,
daß es ihr beim Vater immer sehr gut gefalle und daß sie ihn
sehr lieb habe. Sie müsse nur immer weinen, wenn sie ohne den
Vater wieder zur Mutter nach Hause gehe und ihn dann nicht jeden
Tag sehen könne. Die ganze Familie ist betroffen
Wenn
eine Ehe zerbricht, geraten alle Familienmitglieder in eine
Krise. Für Eltern ist es oft nicht leicht, bei aller eigenen
Betroffenheit die Bedürfnisse der Kinder klar zu erkennen. Die
Kinder fühlen sich tief verunsichert und hilflos. Das gesamte
soziale Umfeld der Familie muß sich neu ordnen.
Im Erftkreis lassen sich jährlich über 1000 Ehepaare scheiden,
mehr als 800 Kinder und Jugendliche sind davon betroffen.Alle von
Trennung und Scheidung Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf
qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Unser Fachbereich Trennungs- und Scheidungsberatung
Im Fachbereich Trennungs- und Scheidungsberatung, den wir in unserer Erziehungsberatungsstelle eingerichtet haben, bieten wir folgende Beratungs- und Behandlungsverfahren an:
jeweils auf Ihren Wunsch und bei vorliegender Indikation in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Familiengericht.
Reform
des Kindschaftsrechts
Am 1. Juli
1998 ist die Reform des Kindschaftsrechts in Kraft getreten. Im
Rahmen unserer Trennungs- und Scheidungsberatung bieten wir im
Sinne dieser Reform folgende Hilfen an:
1. Entwicklung eines einvemehmlichen Konzeptes mit beiden Eltern für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge Wir beraten und unterstützen Eltern, die eine möglichst einvernehmliche Regelung für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge anstreben.
2. Beteiligung von Kindern bei Sorgerechtsvereinbarungen Kinder müssen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge angemessen beteiligt werden, weil sie eigenständige Interessen und Rechte haben, die manchmal den Interessen der Eltern entgegenstehen. In diesem Spannungsfeld achtenwir darauf, daß die Entwicklung und das Wohl der Kinder angemessen berücksichtigt werden.
3. Unterstützung der Eltern bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechte Entscheidungen, die für das Kind von wesentlicher Bedeutung sind, müssen einvernehmlich getroffen werden. Nur, was sind wesentliche und was eher unwesentliche, alltägliche Entscheidungen? Hierüber kann immer wieder Streit unter den geschiedenen Eltern aufkommen.
4. Hilfe für Eltern, denen der Besuch unserer Erziehungsberatungsstelle vom Familiengericht nahegelegt wurde Das Familiengericht kann in strittigen Fällen den Besuch einer Erziehungsberatungsstelle nahelegen und das Gerichtsverfahren solange aussetzen. Der Einigung der Eltern soll Vorrang vor einer Gerichtsentscheidung eingeräumt werden. Auch eine solche Beratung/Behandlung unterliegt bei uns der Schweigepflicht; Rückmeldungen ans Gericht erfolgen nur im Einverständnis aller Familienmitglieder. Alle DeratungerMSehandlungen sind kostenfrei und unterliegen der gesetzUchen Schweigepflicht. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Wissen Ihrer Eltern an uns wenden. Wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder schriftlich vertrauensvoll an uns: