Familie und Gewalt
Beratung und Hilfe bei Gewalt, Missbrauch und
Vernachlässigung

Familiäre Mißhandlung besteht in einer gewaltsamen psychischen oder physischen Beeinträchtigung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Diese Beeinträchtigungen können durch Handlungen (wie bei körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustandekommen. Wenn Kinder betroffen sind, sprechen wir von Kindesmisshandlung (A. Engfer: Kindesmißhandtung und Vernachlässigung. In: Oerter/ Montada (Hrsg.): Entwicklungspsychologie, Beltz 1995).

Misshandlungen finden wir unter den von unseren Klienten zunächst genannten Anmeldegründen recht selten. Meistens nennen sie irgendwelche anderen unverfänglicheren Auffälligkeiten als Ausgangssorge, wie Schulleistungs- schwierigkeiten, Einnässen, Weglaufen, Aggressivität usw. Erst, wenn ein Vertrauensverhältnis zum Erziehungs- und Familienberater aufgebaut ist, kommen auch familiäre Misshandlungen der unterschiedlichsten Art zur Aufdeckung, wobei die Schweigepflicht des Beraters eine unverzichtbare Vertrauensgrundlage ausmacht. Was kennzeichnet die verschiedenen Formen von Kindesmisshandlung?

Vernachlässigung
"Kinder werden vernachlässigt, wenn sie von Eltern oder anderen Betreuungspersonen unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden" (Engfer s.o.). Ein breites Feld also!

Körperliche Mißhandlung
Schläge, Stöße, Verbrennungen, Stiche, gewaltsame Torturen etc. gehören hier her, wobei es nicht allein von der Intensität der Gewalthandlung selbst abhängt, ob ein Kind körperlichen Schaden nimmt (seelischen Schaden nimmt es ohnedies), sondern auch von der entwicklungsbedingten Empfindlichkeit des kindlichen Organismus. Heftiges Schütteln kann bei einem Säugling bereits zu einer tödlichen Hirnblutung führen.

Sexueller Kindesmißbrauch
Diese Form der Kindesmisshandlung, insbesonders ihr innerfamiliäres Vorkommen, verlangt ein besonders qualifiziertes fachliches Potential, wie es in einer Erziehungsberatungsstelle wie der unseren vorgehalten wird. Auch hier stellt unsere Schweigepflicht eine unverzichtbare Vertrauensgrundlage dar, weil viele betroffene Familien nur deshalb ausdrücklich zu uns kommen, weil wir keine Beratungsstelle sind, die öffentlich ausschließlich für sexuellen Mißbrauch ausgewiesen ist. Wie bereits erwähnt schätzen es Familien besonders, daß. man sich bei uns aus vielen anderen Gründen anmelden kann, ohne sogleich die "Schande" eines innerfamiliären Mißbrauchs offenbaren zu müssen. Umgekehrt kommen auch diejenigen Familien zu uns, denen die Realität gegenwärtigen oder vergangenen sexuellen Mißbrauchs in ihrer Familie bei der Anmeldung noch gar nicht bewusst ist - ein bedeutsarner Unterschied zu Beratungsangeboten, die öffentlich auf sexuellen Mißbrauch spezialisiert sind. Unter das Dach einer Erziehungsberatungsstelle kann sich eben jeder mit jedem Familienproblem begeben, ohne soziale Stigmatisierung fürchten zu müssen.

Seelische Misshandlung
Diese besonders sublime und sehr häufige Form der Misshandlung zeigt sich in chronischer Demütigung, Beschimpfung, Zurücksetzung, Einschüchterung, Ängstigung oder demonstrativer Bevorzugung eines Geschwisterkindes, Bestrafung, anhaltendem Liebesentzug und sonstigen Praktiken andauernder seelischer Grausamkeit. Auch diese Misshandlungsform ist selten Anmeldegrund unserer Klienten. Auch sie wird erst im Verlauf einer vertrauensvollen Beratung aufgedeckt.

Zur Ätiologie und Epidemiologie kindlicher Mißhandlung

Ätiologisch liegen meist Persönlichkeitsstörungen der Eltern bzw. Betreuungspersonen der betroffenen Kinder vor, die es zu behandeln gilt. Was die Häufigkeit der Misshandlungsformen betrifft, verfügen wir über keine verlässlichen Daten. Man schätzt das Verhältnis von Vernachlässigung zu körperlicher bzw. seelischer Mißhandlung zu sexuellem Missbrauch im nordamerikanischen Raum auf ca. 6:3:1, d.h. Vernachlässigung kommt etwa sechsmal häufiger vor als sexueller Missbrauch, körperlich-seelische Misshandlung dreimal. Angesichts des allgemeinen (und grundsätzlich berechtigten) Interesses für sexuellen Missbrauch stimmt das damit verglichene Desinteresse an den anderen viel verbreiteteren Misshandlungsformen nachdenklich.

Was noch wichtig ist:

Das Heinrich-Meng-Institut des Erftkreises -Institut für Psychohygiene- ist ein Beratungs-und Behandlungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern in kommunaler Trägerschaft. Im Rahmen der Abt. Erziehungsberatung und Familientherapie steht der Fachbereich "Beratung und Hilfe bei Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung" allen Rat- und Hilfesuchenden offen, seien es Kinder, Jugendliche, Eltern, Verwandte, Nachbarn oder Fachkräfte anderer Institutionen. Als Fachkräfte stehen zur Verfügung: DiplompsychologInnen, Dipl.-Heilpädagoginnen, analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Weitere Fachkräfte des Instituts, wie Kinderärzte oder Schulpsychologen, können in unserer Teamarbeit jederzeit hinzugezogen werden.

Die gesetzliche Schweigepflicht ist absolut sichergestellt. Es anstehen für Ratsuchende keine Kosten. Telefonische oder persönliche Anmeldung genügt. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Einwilligung ihrer Eltern anmelden.

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