Familie und Gewalt
Beratung
und Hilfe bei Gewalt, Missbrauch und
Vernachlässigung
Familiäre Mißhandlung besteht in einer gewaltsamen psychischen oder physischen Beeinträchtigung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Diese Beeinträchtigungen können durch Handlungen (wie bei körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustandekommen. Wenn Kinder betroffen sind, sprechen wir von Kindesmisshandlung (A. Engfer: Kindesmißhandtung und Vernachlässigung. In: Oerter/ Montada (Hrsg.): Entwicklungspsychologie, Beltz 1995).
Misshandlungen finden wir unter den von unseren Klienten zunächst genannten Anmeldegründen recht selten. Meistens nennen sie irgendwelche anderen unverfänglicheren Auffälligkeiten als Ausgangssorge, wie Schulleistungs- schwierigkeiten, Einnässen, Weglaufen, Aggressivität usw. Erst, wenn ein Vertrauensverhältnis zum Erziehungs- und Familienberater aufgebaut ist, kommen auch familiäre Misshandlungen der unterschiedlichsten Art zur Aufdeckung, wobei die Schweigepflicht des Beraters eine unverzichtbare Vertrauensgrundlage ausmacht. Was kennzeichnet die verschiedenen Formen von Kindesmisshandlung?
Vernachlässigung
"Kinder
werden vernachlässigt, wenn sie von Eltern oder anderen
Betreuungspersonen unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert,
gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren
geschützt werden" (Engfer s.o.). Ein breites Feld also!
Körperliche
Mißhandlung
Schläge,
Stöße, Verbrennungen, Stiche, gewaltsame Torturen etc. gehören
hier her, wobei es nicht allein von der Intensität der
Gewalthandlung selbst abhängt, ob ein Kind körperlichen Schaden
nimmt (seelischen Schaden nimmt es ohnedies), sondern auch von
der entwicklungsbedingten Empfindlichkeit des kindlichen
Organismus. Heftiges Schütteln kann bei einem Säugling bereits
zu einer tödlichen Hirnblutung führen.
Sexueller
Kindesmißbrauch
Diese Form der
Kindesmisshandlung, insbesonders ihr innerfamiliäres Vorkommen,
verlangt ein besonders qualifiziertes fachliches Potential, wie
es in einer Erziehungsberatungsstelle wie der unseren vorgehalten
wird. Auch hier stellt unsere Schweigepflicht eine unverzichtbare
Vertrauensgrundlage dar, weil viele betroffene Familien nur
deshalb ausdrücklich zu uns kommen, weil wir keine
Beratungsstelle sind, die öffentlich ausschließlich für
sexuellen Mißbrauch ausgewiesen ist. Wie bereits erwähnt
schätzen es Familien besonders, daß. man sich bei uns aus
vielen anderen Gründen anmelden kann, ohne sogleich die
"Schande" eines innerfamiliären Mißbrauchs offenbaren
zu müssen. Umgekehrt kommen auch diejenigen Familien zu uns,
denen die Realität gegenwärtigen oder vergangenen sexuellen
Mißbrauchs in ihrer Familie bei der Anmeldung noch gar nicht
bewusst ist - ein bedeutsarner Unterschied zu Beratungsangeboten,
die öffentlich auf sexuellen Mißbrauch spezialisiert sind.
Unter das Dach einer Erziehungsberatungsstelle kann sich eben
jeder mit jedem Familienproblem begeben, ohne soziale
Stigmatisierung fürchten zu müssen.
Seelische
Misshandlung
Diese
besonders sublime und sehr häufige Form der Misshandlung zeigt
sich in chronischer Demütigung, Beschimpfung, Zurücksetzung,
Einschüchterung, Ängstigung oder demonstrativer Bevorzugung
eines Geschwisterkindes, Bestrafung, anhaltendem Liebesentzug und
sonstigen Praktiken andauernder seelischer Grausamkeit. Auch
diese Misshandlungsform ist selten Anmeldegrund unserer Klienten.
Auch sie wird erst im Verlauf einer vertrauensvollen Beratung
aufgedeckt.
Zur Ätiologie und Epidemiologie kindlicher Mißhandlung
Ätiologisch liegen meist Persönlichkeitsstörungen der Eltern bzw. Betreuungspersonen der betroffenen Kinder vor, die es zu behandeln gilt. Was die Häufigkeit der Misshandlungsformen betrifft, verfügen wir über keine verlässlichen Daten. Man schätzt das Verhältnis von Vernachlässigung zu körperlicher bzw. seelischer Mißhandlung zu sexuellem Missbrauch im nordamerikanischen Raum auf ca. 6:3:1, d.h. Vernachlässigung kommt etwa sechsmal häufiger vor als sexueller Missbrauch, körperlich-seelische Misshandlung dreimal. Angesichts des allgemeinen (und grundsätzlich berechtigten) Interesses für sexuellen Missbrauch stimmt das damit verglichene Desinteresse an den anderen viel verbreiteteren Misshandlungsformen nachdenklich.
Was
noch wichtig ist:
Das Heinrich-Meng-Institut
des Erftkreises -Institut für Psychohygiene- ist ein
Beratungs-und Behandlungszentrum für Kinder, Jugendliche und
Eltern in kommunaler Trägerschaft. Im Rahmen der Abt.
Erziehungsberatung und Familientherapie steht der Fachbereich "Beratung und
Hilfe bei Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung" allen
Rat- und Hilfesuchenden offen, seien es Kinder, Jugendliche,
Eltern, Verwandte, Nachbarn oder Fachkräfte anderer
Institutionen. Als Fachkräfte stehen zur Verfügung:
DiplompsychologInnen, Dipl.-Heilpädagoginnen, analytische
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Weitere Fachkräfte
des Instituts, wie Kinderärzte oder Schulpsychologen, können in
unserer Teamarbeit jederzeit hinzugezogen werden.
Die gesetzliche Schweigepflicht ist absolut sichergestellt. Es
anstehen für Ratsuchende keine Kosten. Telefonische oder
persönliche Anmeldung genügt. Kinder und Jugendliche dürfen
sich auch ohne Einwilligung ihrer Eltern anmelden.